
AGB fit4aqua
1. Allgemeines
1.1. Die AGB der Schwimmschule fit4aqua regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Schwimmschule fit4aqua und dem/r Kursteilnehmer/in.
1.2. Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich.
1.3. Mit der Anmeldung zu den Schwimmkursen werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
1.4. Die Anmeldung zu einem Schwimmkurs ist rechtsverbindlich.
2. Kursgebühr
2.1. Die gesamte Kursgebühr ist vor Kursbeginn zur Zahlung fällig. Die Kursgebühr ist bis spätestens 7 Tagen nach Erhalt der Bestätigung über die Teilnahme am Schwimmkurs zur Zahlung fällig. Die Bankdaten sowie Zahlungsgebühr werden nach Anmeldung per E-Mail an den/die Teilnehmer/in
versandt. Der Eintritt des jeweiligen Bades ist in der Kursgebühr enthalten. Der Einlass an der Badkasse erfolgt 15 Minuten vor Kursbeginn.
2.2. Sollte ein Zahlungseingang nicht innerhalb der Fälligkeit erfolgen, behält sich die Schwimmschule fit4aqua vor, den/die Kursteilnehmer/in vom Unterricht auszuschließen.
2.3. Eine Übersendung der Rechnung an den/die Teilnehmer/in erfolgt nach Abschluss des Schwimmkurses per Mail.
3. Absage, Verlegung durch Schwimmschule
3.1. Die Schwimmschule fit4aqua behält sich das Recht vor, den Kursbeginn bzw. Teile des Kurses bei Vorliegen folgender Gründe zu verschieben:
- Ausfall des Kursleiters
- längerfristige Schließung des Bades wegen technischer Störungen oder höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Epidemien usw.)
- Nichterreichen der Teilnehmerzahl
Die Teilnehmer werden hierüber unverzüglich informiert. Bereits entrichtete Entgelte werden in diesem Zusammenhang mit dem neuen Kursbeginn bzw. auf die zu verlegenden Kursteile angerechnet.
3.2. Sollte eine Verschiebung des Kursbeginns bzw. von Teilen des Kurses nicht möglich sein, behält sich die Schwimmschule fit4aqua das Recht vor, den Schwimmkurs aus oben genannten Gründen abzusagen. Die auf die nicht stattfindenden Kurseinheiten entfallenden Entgelte werden zurückerstattet.
3.3. Können einzelne Kurseinheiten an den vorgesehenen Kurstagen (beispielsweise wegen kurzfristiger Erkrankung des Schwimmlehrers, kurzfristiger Schließung des Bades wegen technischer Defekte oder höherer Gewalt) nicht stattfinden, werden die ausgefallenen Kurseinheiten nachgeholt.
Die Nachholtermine werden seitens der Schwimmschule fit4aqua festgelegt.
Sollte ein Teilnehmer einen von der Schwimmschule festzusetzenden Nachholtermine nicht
wahrnehmen können, gilt Ziffer 3.2. der AGB.
4. Rücktritt/Absage aus gesundheitlichen Gründen Teilnehmer
4.1. Bei einer Nichtteilnahme bzw. einer Verhinderung der weiteren Teilnahme des/der Teilnehmers/in aus gesundheitlichen Gründen ist ein schriftliches Attest des Arztes vorzulegen.
4.2. Für die anteiligen Kurseinheiten, die aufgrund gesundheitlicher Gründe nicht bzw. nicht mehr seitens des/der Teilnehmers/in wahrgenommen werden können, wird ein Nachholtermin, wenn dies die Teilnehmerzahl des nachfolgenden Kurses erlaubt, seitens der Schwimmschule fit4aqua angeboten.
5. Rücktritt/Absage sonstige Gründe Teilnehmer
5.1. Ein kostenfreier Rücktritt ist bis zu 8 Wochen vor Kursbeginn möglich.
Danach gelten folgende Bedingungen:
- schriftliche Absage (per Mail oder Post) bis 6 Wochen vor Kursbeginn: 25% der zu entrichtenden Kursgebühr
- schriftliche Absage (per Mail oder Post) bis 3 Wochen vor Kursbeginn: 50% der zu entrichtenden Kursgebühr
- schriftliche Absage (per Mail oder Post) bis 2 Wochen vor Kursbeginn: 75% der zu entrichtenden Kursgebühr
- schriftliche Absage (per Mail oder Post) bis 1 Woche vor Kursbeginn: 100% der zu entrichtenden Kursgebühr
5.2. Dem/der Teilnehmer/in ist gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
6. Haftung
6.1. Für Verletzungen und Unfälle sowie Schäden an Einrichtungsgegenständen der Bäder vor Beginn und nach Ende des Kurses übernimmt die Schwimmschule fit4aqua keine Haftung. Dies gilt ebenfalls für den Verlust von Garderobe und mitgebrachten Gegenständen.
6.2. Die Aufsichtspflicht des Kursleiters beginnt mit der Übergabe der Kinder an den Kursleiter und endet mit der Übergabe der Kinder des Kursleiters an die Eltern nach Kursende jeweils am Beckenrand. Die Erziehungsberechtigten tragen dafür Sorge, dass die Kinder vor und nach dem Unterricht nicht ins Wasser gehen. Während dem Duschen und dem Umziehen sowohl vor als auch nach dem Kurs liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern.
6.3. Die Haftung der Schwimmschule fit4aqua sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der schuldhaften Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Im Falle einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, beschränkt sich die Haftung auf Schäden, die bei Abschluss des Vertrages als mögliche Schäden typischerweise vorhersehbar waren.
6.4. Erziehungsberechtigte des/der Kursteilnehmer/in sowie mögliche Begleitperson betreten und benutzen das Bad auf eigene Gefahr.
7. Gesundheitliche Eignung
7.1. Der/die Teilnehmer/in muss bei Antritt des Schwimmkurses sportgesund sein.
7.2. Der/die Teilnehmer/in bzw. dessen gesetzliche Vertreter haben den Kursleiter über sämtliche Gesundheitsbeeinträchtigungen sowie notwendigen Medikamente des/der Kursteilnehmer/in vor Kursbeginn zu unterrichten. Sollten sich Änderungen des Gesundheitszustandes während der Kursdauer ergeben, so sind diese unverzüglich dem jeweiligen Kursleiter mitzuteilen.
8. Verhalten im Bad
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Die Hausordnung des jeweiligen Bades ist zu beachten.
9. Schlussbestimmungen
Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.